Corona – Hilfen für die bayerische Kreativwirtschaft
Abgesagte Messen, Festivals und Konzerte: Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist wirtschaftlich von der Ausbreitung des Coronavirus stark betroffen. Im Folgenden möchte Ihnen das Kompetenzzentrum für Gestaltung des Freistaates Bayern, bayern design, die wichtigsten Anlaufstellen für bayerische Unternehmen und Gestalter nennen. Außerdem wird auf eine aktuelle Umfrage des Deutschen Designtages und auf neue gestartet EU-weite Plattform zu den Folgen der Krise hingewiesen.
Soforthilfe Corona
Das bayerische Wirtschaftsministerium hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, welches sich auch an die Akteure der bayerischen Designwirtschaft, Werbewirtschaft und des Architekturmarktes richtet, die von der Corona-Krise besonders geschädigt wurden. Danach können Anträge von gewerblichen Unternehmen und von Angehörigen Freier Berufe in Bayern mit bis zu 250 Mitarbeitern/Arbeitnehmern gestellt werden. Der Freistaat Bayern verzahnt dabei seine Soforthilfe Corona mit dem Soforthilfeprogramm des Bundes.
Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen. Wenn Sie von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitieren wollen, stellen Sie bitte einen neuen elektronischen Antrag. Sollten Sie bereits eine Soforthilfe nach dem bayerischen Programm erhalten oder einen Antrag nach der bayerischen Soforthilfe gestellt haben, ist es wichtig, dass Sie in dem neuen elektronischen Antrag nicht den Differenzbetrag zwischen bislang beantragter oder erhaltener Soforthilfe beantragen, sondern den Gesamtbetrag Ihres seit dem 11. März 2020 entstandenen Liquiditätsengpasses. Bewilligt und ausbezahlt wird Ihnen dann der Differenzbetrag.
Außerdem wurden die bayerischen Richtlinien mit Blick auf die Definition des Liquiditätsengpasses angepasst an die Regelungen des Bundesprogramms. Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private liquide Mittel müssen nicht mehr zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
Hierfür steht seit dem 31. März 2020 ein Onlineantrag für die Beantragung der Soforthilfe Corona auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung. Das Online-Tool gilt sowohl für die Hilfen des Bundes, wie auch für die Hilfen des Freistaates Bayern. Je nachdem, wie viele Erwerbstätige angegeben werden, fällt ein Antrag entweder ins Bayern- oder ins Bundesprogramm. Der Antragssteller braucht sich um diese Frage nicht zu kümmern. Das erledigt das Online-Tool automatisch.
Kredite der KfW und LfA
Für Anschaffungen und laufende Kosten können Unternehmen ab elf Mitarbeitern den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit ist zu 100 Prozent durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Auf eine Risikoprüfung durch die Hausbank wird verzichtet. Die Unternehmen müssen mindestens seit Januar 2019 am Markt sein. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, der Zinssatz soll 3,00 Prozent p.a. betragen. Maximal kann ein Kreditbetrag in Höhe von bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019 beantragt werden. Laut Bundesregierung kann der KfW-Schnellkredit nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten und bei den Hausbanken beantragt werden.
Ergänzend zum Soforthilfe-Programm und dem Schnellkreditprogramm der KfW, gibt es eine Erweiterung des Kreditangebots der LfA für bayerische Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern. Es handelt sich ebenfalls um ein Förderdarlehen mit einer hundertprozentigen Haftungsfreistellung. Unternehmen bis fünf Mitarbeiter erhalten dabei Darlehen bis zu 50 000 Euro, Unternehmen bis zehn Mitarbeiter können bis zu 100 000 Euro beantragen. Eine beantragte Soforthilfe wird angerechnet. Diese Kredite sind ebenfalls zu 100 Prozent staatlich abgesichert. Unter Verzicht der Risikoprüfung durch die Hausbank, können so Kredite auch an kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern schnell vergeben werden.
Übersicht weiterer relevanter Hilfsprogramme und rechtliche Informationen
Das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft (bayernkreativ) stellt außerdem auf seinen Seiten eine Übersicht aller relevanten Hilfsprogramme und ‑maßnahmen zur Verfügung. Für weitere Informationen wird auf die jeweils genannten Stellen, die aktuell, kompetent und gegebenenfalls auch rechtlich Auskunft geben können, verwiesen.
In einem Videopodcast beantwortet bayernkreativ rechtliche Fragen rund um Soforthilfeprogramme und Unterstützungsmaßnahmen.
Auch das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes stellt auf seiner Website ab sofort alle relevanten Angebote, die bundesweit bereits eingerichtet werden, ein. Es ist bemüht, diese Informationsplattform kontinuierlich mit neuen Links und Maßnahmen zu füllen, um eine möglichst umfangreiche Übersicht anbieten zu können.
Beratung im Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Förderrichtlichen des Programms zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ mit Wirkung zum 3. April 2020 angepasst. Für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, werden die Beratungskosten nun bis zu einer Höhe von 4000 Euro zu 100 Prozent bezuschusst. Die Unternehmen müssen auch nicht mehr in Vorleistung gehen, da der Zuschuss direkt an die Beraterinnen und Berater ausgezahlt wird.
Infos der Künstersozialkasse
Die Einschränkungen sozialer Kontakte mit allen damit verbundenen Auswirkungen, von denen die Künstler und Künstlerinnen, Publizisten und Publizistinnen und abgabepflichtige Unternehmen ganz unmittelbar und besonders betroffen sind, erfordern in diesen Zeiten ein möglichst unbürokratisches Verwaltungshandeln. Die Künstlersozialkasse möchte dazu beitragen, die Situation für ihre Versicherten und für die abgabepflichtigen Unternehmen abzufedern, soweit dies im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten möglich ist. Auf ihrer Website informiert die Künstlersozialkasse über die bis auf weiteres geltenden Regelungen, mit denen Zahlungserleichterungen geschaffen wurden.
Kommission startet Austausch-Plattform für Kultur- und Kreativsektor
Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform „Creatives Unite“ gestartet, auf der sich Beschäftigte des Kultur- und Kreativsektors über Ideen und Initiativen zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Beschränkungen austauschen und gemeinsame Lösungen als Reaktion auf die Krise erarbeiten können. Kommissarin Mariya Gabriel sprach von einer „Plattform des Sektors für den Sektor“, die u.a. Weblinks zu relevanten Netzwerken und Organisationen bereitstellen und bei der gemeinsamen Erstellung und dem Hochladen von Beiträgen zu Lösungsfindungen unterstützen wird.
Umfrage Deutscher Designtag
Der Deutsche Designtag als politische Interessenvertretung der Designwirtschaft hat sich in einem ersten Schritt insbesondere um die akute Notlage von Designerinnen und Designern gekümmert. So war er intensiv in die Strategien und Kommunikation des Deutschen Kulturrats einbezogen und hat darüber hinaus mit einem Offenen Brief an den Wirtschaftsminister erfolgreich Forderungen gestellt. Im zweiten Schritt geht es nun auch um die größeren Einheiten, also um die Design- und Kommunikationsagenturen mit über neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die dort vielfach eingeführte Kurzarbeit kann nur ein erster Schritt sein: Dienstleistungsaufträge lassen sich nicht einfach nachholen bzw. später verkaufen. Um unsere Forderungen zu untermauern, will der Designtag auf Grundlage einer Befragung einen Lagebericht und weitergehende Forderungen an die Politik erstellen. Angesprochen sind alle Inhaberinnen und Inhaber bzw. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der zu den KMU gehörenden inhabergeführten Design- und Kommunikationsagenturen mit mehr als neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hier geht es zur Umfrage.
Weitere Infos der Verbände und Architektenkammer
In dieser nie dagewesenen Situation versucht auch der Verband Deutscher Inndustriedesigner (VDID), durch gezielte Kommunikation wichtigste Informationen aus dem Bereich Design an seine Mitglieder und alle Industriedesigner in Deutschland weiterzugeben
Eine Zusammenstellung wichtiger Themen und Anlaufstellen findet sich auf den Seiten der Alliance of German Designers / Allianz deutscher Designer (AGD) e.V.
Auf www.architekten-coronakrise.de haben die Länderarchitektenkammern sämtliche Hinweise zur aktuellen Lage gebündelt. Neben den aufgelegten Förderprogrammen des Bundes finden Sie dort insbesondere folgende rechtliche Informationen: FAQ zum Bau‑, Architekten- und Vergaberecht, bau- und architektenvertragliche Hinweise, Hinweise zur Bauleitung/SiGeKo, vergaberechtliche Hinweise und Hinweise zum RPW-Wettbewerb, versicherungsrechtliche Hinweise und arbeitsrechtliche Hinweise. Spezielle Informationen für den bayerischen Architekturmarkt stellt die Bayerische Architektenkammer auf ihrer Website zur Verfügung.
Wir werden die Informationen auf unserer Website fortlaufend überprüfen und aktualisieren. Die Übersicht erhebt dennoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten wichtige Hilfsprogramme fehlen, bedanken wir uns für einen Hinweis unter: kontakt@bayern-design.de
Bitte beachten Sie: Die Angaben in diesem Beitrag sind nicht rechtsverbindlich.
Zuletzt aktualisiert am 6. Mai 2020