6. Mai 2020

Coro­na – Hil­fen für die baye­ri­sche Kreativwirtschaft

Abge­sag­te Mes­sen, Fes­ti­vals und Kon­zer­te: Die Kul­tur- und Krea­tiv­wirt­schaft ist wirt­schaft­lich von der Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus stark betrof­fen. Im Fol­gen­den möch­te Ihnen das Kom­pe­tenz­zen­trum für Gestal­tung des Frei­staa­tes Bay­ern, bay­ern design, die wich­tigs­ten Anlauf­stel­len für baye­ri­sche Unter­neh­men und Gestal­ter nen­nen. Außer­dem wird auf eine aktu­el­le Umfra­ge des Deut­schen Design­ta­ges und auf neue gestar­tet EU-wei­te Platt­form zu den Fol­gen der Kri­se hingewiesen.

Sofort­hil­fe Corona

Das baye­ri­sche Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um hat ein Sofort­hil­fe­pro­gramm auf­ge­legt, wel­ches sich auch an die Akteu­re der baye­ri­schen Design­wirt­schaft, Wer­be­wirt­schaft und des Archi­tek­tur­mark­tes rich­tet, die von der Coro­na-Kri­se beson­ders geschä­digt wur­den. Danach kön­nen Anträ­ge von gewerb­li­chen Unter­neh­men und von Ange­hö­ri­gen Frei­er Beru­fe in Bay­ern mit bis zu 250 Mitarbeitern/Arbeitnehmern gestellt wer­den. Der Frei­staat Bay­ern ver­zahnt dabei sei­ne Sofort­hil­fe Coro­na mit dem Sofort­hil­fe­pro­gramm des Bundes.

Nach der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung hat auch die Bun­des­re­gie­rung ein Sofort­hil­fe­pro­gramm für Betrie­be und Frei­be­ruf­ler auf­ge­legt. Die Ver­zah­nung der bei­den Pro­gram­me ermög­licht höhe­re Zah­lun­gen für alle abge­deck­ten Betriebs­grö­ßen. Wenn Sie von den höhe­ren Kon­di­tio­nen des Bun­des- und Lan­des­pro­gramms pro­fi­tie­ren wol­len, stel­len Sie bit­te einen neu­en elek­tro­ni­schen Antrag. Soll­ten Sie bereits eine Sofort­hil­fe nach dem baye­ri­schen Pro­gramm erhal­ten oder einen Antrag nach der baye­ri­schen Sofort­hil­fe gestellt haben, ist es wich­tig, dass Sie in dem neu­en elek­tro­ni­schen Antrag nicht den Dif­fe­renz­be­trag zwi­schen bis­lang bean­trag­ter oder erhal­te­ner Sofort­hil­fe bean­tra­gen, son­dern den Gesamt­be­trag Ihres seit dem 11. März 2020 ent­stan­de­nen Liqui­di­täts­eng­pas­ses. Bewil­ligt und aus­be­zahlt wird Ihnen dann der Differenzbetrag.

Außer­dem wur­den die baye­ri­schen Richt­li­ni­en mit Blick auf die Defi­ni­ti­on des Liqui­di­täts­eng­pas­ses ange­passt an die Rege­lun­gen des Bun­des­pro­gramms. Ein Liqui­di­täts­eng­pass liegt vor, wenn infol­ge der Coro­na-Pan­de­mie die fort­lau­fen­den Ein­nah­men aus dem Geschäfts­be­trieb vor­aus­sicht­lich nicht aus­rei­chen, um die Ver­bind­lich­kei­ten in den auf die Antrag­stel­lung fol­gen­den drei Mona­ten aus dem fort­lau­fen­den erwerbs­mä­ßi­gen Sach- und Finanz­auf­wand (bspw. gewerb­li­che Mie­ten, Pach­ten, Lea­sing­ra­ten) zu zah­len. Pri­va­te liqui­de Mit­tel müs­sen nicht mehr zur Deckung des Liqui­di­täts­eng­pas­ses ein­ge­setzt werden.

Hier­für steht seit dem 31. März 2020 ein Online­an­trag für die Bean­tra­gung der Sofort­hil­fe Coro­na auf den Sei­ten des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums zur Ver­fü­gung. Das Online-Tool gilt sowohl für die Hil­fen des Bun­des, wie auch für die Hil­fen des Frei­staa­tes Bay­ern. Je nach­dem, wie vie­le Erwerbs­tä­ti­ge ange­ge­ben wer­den, fällt ein Antrag ent­we­der ins Bay­ern- oder ins Bun­des­pro­gramm. Der Antrags­stel­ler braucht sich um die­se Fra­ge nicht zu küm­mern. Das erle­digt das Online-Tool automatisch.

Kre­di­te der KfW und LfA

Für Anschaf­fun­gen und lau­fen­de Kos­ten kön­nen Unter­neh­men ab elf Mit­ar­bei­tern den neu­en KfW-Schnell­kre­dit bean­tra­gen. Der Kre­dit ist zu 100 Pro­zent durch eine Garan­tie des Bun­des abge­si­chert. Auf eine Risi­ko­prü­fung durch die Haus­bank wird ver­zich­tet. Die Unter­neh­men müs­sen min­des­tens seit Janu­ar 2019 am Markt sein. Die Lauf­zeit beträgt zehn Jah­re, der Zins­satz soll 3,00 Pro­zent p.a. betra­gen. Maxi­mal kann ein Kre­dit­be­trag in Höhe von bis zu drei Monats­um­sät­ze des Jah­res 2019 bean­tragt wer­den. Laut Bun­des­re­gie­rung kann der KfW-Schnell­kre­dit nach Geneh­mi­gung durch die EU-Kom­mis­si­on star­ten und bei den Haus­ban­ken bean­tragt werden.

Ergän­zend zum Sofort­hil­fe-Pro­gramm und dem Schnell­kre­dit­pro­gramm der KfW, gibt es eine Erwei­te­rung des Kre­dit­an­ge­bots der LfA für baye­ri­sche Unter­neh­men mit bis zu zehn Mit­ar­bei­tern. Es han­delt sich eben­falls um ein För­der­dar­le­hen mit einer hun­dert­pro­zen­ti­gen Haf­tungs­frei­stel­lung. Unter­neh­men bis fünf Mit­ar­bei­ter erhal­ten dabei Dar­le­hen bis zu 50 000 Euro, Unter­neh­men bis zehn Mit­ar­bei­ter kön­nen bis zu 100 000 Euro bean­tra­gen. Eine bean­trag­te Sofort­hil­fe wird ange­rech­net. Die­se Kre­di­te sind eben­falls zu 100 Pro­zent staat­lich abge­si­chert. Unter Ver­zicht der Risi­ko­prü­fung durch die Haus­bank, kön­nen so Kre­di­te auch an klei­ne Unter­neh­men mit bis zu zehn Mit­ar­bei­tern schnell ver­ge­ben werden.

Über­sicht wei­te­rer rele­van­ter Hilfs­pro­gram­me und recht­li­che Informationen

Das Baye­ri­sche Zen­trum für Kul­tur- und Krea­tiv­wirt­schaft (bay­ern­krea­tiv) stellt außer­dem auf sei­nen Sei­ten eine Über­sicht aller rele­van­ten Hilfs­pro­gram­me und ‑maß­nah­men zur Ver­fü­gung. Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen wird auf die jeweils genann­ten Stel­len, die aktu­ell, kom­pe­tent und gege­be­nen­falls auch recht­lich Aus­kunft geben kön­nen, verwiesen.

In einem Video­pod­cast beant­wor­tet bay­ern­krea­tiv recht­li­che Fra­gen rund um Sofort­hil­fe­pro­gram­me und Unterstützungsmaßnahmen.

Auch das Kom­pe­tenz­zen­trum Kul­tur- und Krea­tiv­wirt­schaft des Bun­des stellt auf sei­ner Web­site ab sofort alle rele­van­ten Ange­bo­te, die bun­des­weit bereits ein­ge­rich­tet wer­den, ein. Es ist bemüht, die­se Infor­ma­ti­ons­platt­form kon­ti­nu­ier­lich mit neu­en Links und Maß­nah­men zu fül­len, um eine mög­lichst umfang­rei­che Über­sicht anbie­ten zu können.

Bera­tung im Pro­gramm „För­de­rung unter­neh­me­ri­schen Know-hows“

Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um hat die För­der­richt­li­chen des Pro­gramms zur „För­de­rung unter­neh­me­ri­schen Know-hows“ mit Wir­kung zum 3. April 2020 ange­passt. Für Unter­neh­men, die auf­grund der Coro­na-Kri­se in wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten gera­ten sind, wer­den die Bera­tungs­kos­ten nun bis zu einer Höhe von 4000  Euro zu 100 Pro­zent bezu­schusst. Die Unter­neh­men müs­sen auch nicht mehr in Vor­leis­tung gehen, da der Zuschuss direkt an die Bera­te­rin­nen und Bera­ter aus­ge­zahlt wird.

Infos der Künstersozialkasse

Die Ein­schrän­kun­gen sozia­ler Kon­tak­te mit allen damit ver­bun­de­nen Aus­wir­kun­gen,  von denen die Künst­ler und Künst­le­rin­nen, Publi­zis­ten und Publi­zis­tin­nen und abga­be­pflich­ti­ge Unter­neh­men ganz unmit­tel­bar und beson­ders betrof­fen sind, erfor­dern in die­sen Zei­ten ein mög­lichst unbü­ro­kra­ti­sches Ver­wal­tungs­han­deln. Die Künst­ler­so­zi­al­kas­se möch­te dazu bei­tra­gen, die Situa­ti­on für ihre Ver­si­cher­ten und für die abga­be­pflich­ti­gen Unter­neh­men abzu­fe­dern, soweit dies im Rah­men ihrer begrenz­ten Mög­lich­kei­ten mög­lich ist. Auf ihrer Web­site infor­miert die Künst­ler­so­zi­al­kas­se über die bis auf wei­te­res gel­ten­den Rege­lun­gen, mit denen Zah­lungs­er­leich­te­run­gen geschaf­fen wurden.

Kom­mis­si­on star­tet Aus­tausch-Platt­form für Kul­tur- und Kreativsektor

Die EU-Kom­mis­si­on hat eine Online-Platt­form „Crea­ti­ves Unite“ gestar­tet, auf der sich Beschäf­tig­te des Kul­tur- und Krea­tiv­sek­tors über Ideen und Initia­ti­ven zum Umgang mit den Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Beschrän­kun­gen aus­tau­schen und gemein­sa­me Lösun­gen als Reak­ti­on auf die Kri­se erar­bei­ten kön­nen. Kom­mis­sa­rin Mari­ya Gabri­el sprach von einer „Platt­form des Sek­tors für den Sek­tor“, die u.a. Web­links zu rele­van­ten Netz­wer­ken und Orga­ni­sa­tio­nen bereit­stel­len und bei der gemein­sa­men Erstel­lung und dem Hoch­la­den von Bei­trä­gen zu Lösungs­fin­dun­gen unter­stüt­zen wird.

Umfra­ge Deut­scher Designtag

Der Deut­sche Design­tag als poli­ti­sche Inter­es­sen­ver­tre­tung der Design­wirt­schaft hat sich in einem ers­ten Schritt ins­be­son­de­re um die aku­te Not­la­ge von Desi­gne­rin­nen und Desi­gnern geküm­mert. So war er inten­siv in die Stra­te­gien und Kom­mu­ni­ka­ti­on des Deut­schen Kul­tur­rats ein­be­zo­gen und hat dar­über hin­aus mit einem Offe­nen Brief an den Wirt­schafts­mi­nis­ter erfolg­reich For­de­run­gen gestellt. Im zwei­ten Schritt geht es nun auch um die grö­ße­ren Ein­hei­ten, also um die Design- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­agen­tu­ren mit über neun Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern. Die dort viel­fach ein­ge­führ­te Kurz­ar­beit kann nur ein ers­ter Schritt sein: Dienst­leis­tungs­auf­trä­ge las­sen sich nicht ein­fach nach­ho­len bzw. spä­ter ver­kau­fen. Um unse­re For­de­run­gen zu unter­mau­ern, will der Design­tag auf Grund­la­ge einer Befra­gung einen Lage­be­richt und wei­ter­ge­hen­de For­de­run­gen an die Poli­tik erstel­len. Ange­spro­chen sind alle Inha­be­rin­nen und Inha­ber bzw. Geschäfts­füh­re­rin­nen und Geschäfts­füh­rer der zu den KMU gehö­ren­den inha­ber­ge­führ­ten Design- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­agen­tu­ren mit mehr als neun Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern. Hier geht es zur Umfra­ge.

Wei­te­re Infos der Ver­bän­de und Architektenkammer

In die­ser nie dage­we­se­nen Situa­ti­on ver­sucht auch der Ver­band Deut­scher Inn­dus­trie­de­si­gner (VDID), durch geziel­te Kom­mu­ni­ka­ti­on wich­tigs­te Infor­ma­tio­nen aus dem Bereich Design an sei­ne Mit­glie­der und alle Indus­trie­de­si­gner in Deutsch­land weiterzugeben

Eine Zusam­men­stel­lung wich­ti­ger The­men und Anlauf­stel­len fin­det sich auf den Sei­ten der Alli­ance of Ger­man Desi­gners / Alli­anz deut­scher Desi­gner (AGD) e.V.

Auf www.architekten-coronakrise.de haben die Län­der­ar­chi­tek­ten­kam­mern sämt­li­che Hin­wei­se zur aktu­el­len Lage gebün­delt. Neben den auf­ge­leg­ten För­der­pro­gram­men des Bun­des fin­den Sie dort ins­be­son­de­re fol­gen­de recht­li­che Infor­ma­tio­nen: FAQ zum Bau‑, Archi­tek­ten- und Ver­ga­be­recht, bau- und archi­tek­ten­ver­trag­li­che Hin­wei­se, Hin­wei­se zur Bauleitung/SiGeKo, ver­ga­be­recht­li­che Hin­wei­se und Hin­wei­se zum RPW-Wett­be­werb, ver­si­che­rungs­recht­li­che Hin­wei­se und arbeits­recht­li­che Hin­wei­se. Spe­zi­el­le Infor­ma­tio­nen für den baye­ri­schen Archi­tek­tur­markt stellt die Baye­ri­sche Archi­tek­ten­kam­mer auf ihrer Web­site zur Verfügung.

Wir wer­den die Infor­ma­tio­nen auf unse­rer Web­site fort­lau­fend über­prü­fen und aktua­li­sie­ren. Die Über­sicht erhebt den­noch kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit. Soll­ten wich­ti­ge Hilfs­pro­gram­me feh­len, bedan­ken wir uns für einen Hin­weis unter: kontakt@bayern-design.de

Bit­te beach­ten Sie: Die Anga­ben in die­sem Bei­trag sind nicht rechtsverbindlich.

Zuletzt aktua­li­siert am 6. Mai 2020