Design­för­de­rung

Wir hel­fen Ihnen weiter

Die För­de­rung von Design­kom­pe­tenz ist Bestand­teil der baye­ri­schen Desi­gn­in­itia­ti­ve. Für Akti­vi­tä­ten, die die Design­kom­pe­tenz im Frei­staat erhö­hen, kön­nen baye­ri­sche Partner:innen För­der­an­trä­ge stel­len. bay­ern design ist Anlauf­stel­le bei der Bera­tung staat­li­cher Design­för­de­rung. Nach fach­li­cher Begut­ach­tung wer­den die Anträ­ge dem Baye­ri­schen Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um zur wei­te­ren Bear­bei­tung zugeleitet.

Wei­te­re Bei­spie­le geför­der­ter Pro­jek­te fin­den Sie hier.

Zie­le

Die im Rah­men der Design­för­de­rung bean­trag­ten Akti­vi­tä­ten sol­len die Design­kom­pe­tenz von Unter­neh­men erhö­hen und so ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit stei­gern. Bit­te beach­ten Sie, dass die Akti­vi­tä­ten ohne die bean­trag­te För­de­rung nicht zu rea­li­sie­ren sein dür­fen. Die Maß­nah­me darf außer­dem erst nach Erhalt des Zuwen­dungs­be­schei­des begon­nen wer­den. In drin­gen­den Fäl­len kann dem vor­zei­ti­gen Beginn zuge­stimmt werden.

Antrag­stel­lung

Bean­tragt wer­den kön­nen wirt­schafts­na­he Ver­an­stal­tun­gen als Design­ge­sprä­che (Dau­er ca. 2 bis 4 Stun­den) mit einer För­der­pau­scha­le von 2.000 € oder Unter­neh­mer­fo­ren (Dau­er ab 4 Stun­den) mit einer För­der­pau­scha­le von 5.000 €.
Wei­ter­hin unter­stüt­zen wir öffent­lich­keits­wirk­sa­me, wirt­schafts­na­he Pro­jek­te in Form von Stu­di­en, Tagun­gen, Work­shops, Mes­se­be­tei­li­gun­gen oder Aus­stel­lun­gen im Rah­men einer Fest­be­trags­fi­nan­zie­rung mit bis zu 50 Pro­zent der zuwen­dungs­fä­hi­gen Kosten.

Zur Antrag­stel­lung wen­den Sie sich zunächst bit­te an uns. Ihre Ansprech­per­son ist Marek Gor­no­wicz. Sie errei­chen uns per E‑Mail oder pos­ta­lisch unter der Adres­se bay­ern design GmbH, Luit­pold­str. 3, 90402 Nürnberg.

Wir bera­ten Sie bei der Kon­zep­tio­nie­rung, begut­ach­ten Ihre Unter­la­gen und lei­ten die Anträ­ge zur Geneh­mi­gung an das Minis­te­ri­um weiter.

Die Antrags­un­ter­la­gen zur Pro­jekt­för­de­rung fin­den Sie hier.

Inno­va­ti­ons­gut­schei­ne

Sie sind ein klei­nes Unter­neh­men oder ein Hand­werks­be­trieb und benö­ti­gen für ein inno­va­ti­ves Pro­jekt die Mit­wir­kung von Designer:innen oder Krea­tiv­agen­tu­ren? Für geeig­ne­te Pro­jek­te kön­nen Sie beim Pro­jekt­trä­ger „Bay­ern Inno­va­tiv“ För­de­rung aus dem Pro­gramm Inno­va­ti­ons­gut­schei­ne beantragen.

Aus­lands­märk­te

Im Rah­men des Pro­jekts „Fit für Aus­lands­märk­te – Go inter­na­tio­nal“ wer­den mit­tel­stän­di­sche baye­ri­sche Unter­neh­men, die bis­her nicht oder nur beschränkt im Aus­lands­ge­schäft tätig waren, bei der Erschlie­ßung von neu­en Absatz­we­gen und ‑märk­ten unter­stützt. Das Pro­jekt wird getra­gen von baye­ri­schen IHKs, Hand­werks­kam­mern, dem Außen­wirt­schafts­zen­trum Bay­ern und vom baye­ri­schen Wirt­schafs­mi­nis­te­ri­um gefördert.

Hier bekom­men Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Auslandsmärkten.