Nachhaltige Produkte sollen die Norm werden
Neue EU-Ökodesign-Verordnung
Eine neue Ökodesign-Verordnung vom Dezember 2023 soll nachhaltige Produkte zur Norm auf dem EU-Markt machen und ihre Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt verringern. Mit der neuen Verordnung wird der bestehende Ökodesign-Rahmen auf zweierlei Weise erweitert: erstens soll eine möglichst breite Palette von Produkten abgedeckt werden; und zweitens gegebenenfalls den Anwendungsbereich der Anforderungen, denen die Produkte genügen müssen, erweitern.
Das neue Gesetz wird auf der bestehenden Ökodesign-Richtlinie aufbauen, die seit fast 20 Jahren erfolgreich zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten in der EU geführt hat. Sie wird es ermöglichen, Leistungs- und Informationsanforderungen für wichtige Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, schrittweise festzulegen.
Die bisherige Ökodesign-Richtlinie galt nur für energieverbrauchsrelevante Produkte. Der Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung umfasst nun fast alle Produkte.
Die Kommission wird eine Liste von Produkten annehmen und regelmäßig aktualisieren, die auf der Grundlage einer gründlichen Analyse und von Kriterien, insbesondere im Zusammenhang mit den Klima‑, Umwelt- und Energieeffizienzzielen der EU, ermittelt wurden.
Auf diese Weise will die Kommission für Berechenbarkeit und Transparenz sorgen, welche Produkte dann erfasst werden. Vorrang erhalten hochwirksame Produkte, darunter Textilien (insbesondere Bekleidung und Schuhe), Möbel (einschließlich Matratzen), Eisen und Stahl, Aluminium, Reifen, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien sowie energiebezogene Produkte, IKT-Produkte und andere Elektronikprodukte.
Die neuen Ökodesign-Anforderungen werden über die Energieeffizienz hinausgehen und die Kreislaufwirtschaft fördern. Sie decken unter anderem Folgendes ab:
- Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
- Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern
- Energie und Ressourceneffizienz
- Rezyklatanteil
- CO2- und Umweltfußabdruck
- verfügbare Produktinformationen, insbesondere ein digitaler Produktpass.
Die neue Verordnung enthält auch neue Maßnahmen, um der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte ein Ende zu setzen.