Das Bun­de­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um star­tet in den kom­men­den Wochen mit dem ers­ten Auf­ruf zur För­de­rung von Inno­va­tio­nen aus dem Bereich der Kul­tur- und Krea­tiv­wirt­schaft. Desi­gne­rin­nen und Desi­gner haben die Mög­lich­keit ihre nicht­tech­ni­schen Inno­va­tio­nen finan­zi­ell unter­stüt­zen zu lassen.

Die Richt­li­nie zur Pilot­för­de­rung „Inno­va­ti­ons­pro­gramm für Geschäfts­mo­del­le und Pio­nier­lö­sun­gen (IGP)“ des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) wur­de im ver­gan­ge­nen Juni veröffentlicht.

Kon­kret geför­dert wer­den sol­len von der neu­en För­der­richt­li­nie unter ande­rem inno­va­ti­ve Geschäfts­mo­del­le und Design­an­sät­ze, aber auch Anwen­dungs­soft­ware wie neu­ar­ti­ge Lern-Apps sowie neue For­men der Tech­no­lo­gie­nut­zung. Der Pro­gramm­start soll effek­tiv im Herbst/Winter 2019 erfol­gen. Es ste­hen 25 Mil­lio­nen Euro über 4 Jah­re zur Ver­fü­gung. Durch die beson­de­ren Eigen­schaf­ten der adres­sier­ten nicht­tech­ni­schen Inno­va­tio­nen sol­len För­der­ent­schei­dun­gen beim IGP u.a. auf Pit­ches und Jury­ur­tei­len basieren.

Ein ers­ter För­der­auf­ruf soll noch in die­sem Jahr gestar­tet wer­den und digi­ta­le und daten­ge­trie­be­ne Geschäfts­mo­del­le und Pio­nier­lö­sun­gen adressieren.

Für das kom­men­de Jahr ist ein zwei­ter Auf­ruf geplant, der beson­ders auf kul­tur- und krea­tiv­wirt­schaft­li­che Inno­va­tio­nen zielt.

Ein drit­ter Auf­ruf soll vor­aus­sicht­lich Inno­va­tio­nen mit einem beson­ders hohen „Social Impact“ adres­sie­ren, bei­spiels­wei­se im Bereich Bil­dung und Informationszugang.

Für die Kul­tur- und Krea­tiv­wirt­schaft sind damit effek­tiv alle Aus­schrei­bungs­run­den geöff­net, da gera­de auch in der Krea­tiv­wirt­schaft digi­ta­le Geschäfts­mo­del­le und Inno­va­tio­nen mit beson­de­rem „Social Impact“ ver­brei­tet sind.

Foto: MCBW 2019, Rech­te: LÉROT