Erster Förderaufruf steht bevor
Das Bundewirtschaftsministerium startet in den kommenden Wochen mit dem ersten Aufruf zur Förderung von Innovationen aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft. Designerinnen und Designer haben die Möglichkeit ihre nichttechnischen Innovationen finanziell unterstützen zu lassen.
Die Richtlinie zur Pilotförderung „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde im vergangenen Juni veröffentlicht.
Konkret gefördert werden sollen von der neuen Förderrichtlinie unter anderem innovative Geschäftsmodelle und Designansätze, aber auch Anwendungssoftware wie neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung. Der Programmstart soll effektiv im Herbst/Winter 2019 erfolgen. Es stehen 25 Millionen Euro über 4 Jahre zur Verfügung. Durch die besonderen Eigenschaften der adressierten nichttechnischen Innovationen sollen Förderentscheidungen beim IGP u.a. auf Pitches und Juryurteilen basieren.
Ein erster Förderaufruf soll noch in diesem Jahr gestartet werden und digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen adressieren.
Für das kommende Jahr ist ein zweiter Aufruf geplant, der besonders auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen zielt.
Ein dritter Aufruf soll voraussichtlich Innovationen mit einem besonders hohen „Social Impact“ adressieren, beispielsweise im Bereich Bildung und Informationszugang.
Für die Kultur- und Kreativwirtschaft sind damit effektiv alle Ausschreibungsrunden geöffnet, da gerade auch in der Kreativwirtschaft digitale Geschäftsmodelle und Innovationen mit besonderem „Social Impact“ verbreitet sind.
Foto: MCBW 2019, Rechte: LÉROT