9. Oktober 2020

Aus­schrei­ben oder abschreiben?

Die Auf­trags­ver­ga­ben der öffent­li­chen Hand sind ein kom­ple­xer Vor­gang, sol­len doch Steu­er­gel­der nicht ver­schwen­det, son­dern kor­rekt und effi­zi­ent ver­wen­det wer­den. Öffent­li­che Aus­schrei­bun­gen sol­len das wirt­schaft­lichs­te – und nicht etwa das bil­ligs­te – Ver­fah­ren und Ergeb­nis sicher­stel­len. Trotz­dem füh­ren die­se in der Design­bran­che immer wie­der zu Irri­ta­tio­nen, Frus­tra­tio­nen und blan­ker Empö­rung. So wer­den regel­mä­ßig unbe­zahl­te Vor­leis­tun­gen, wie etwa Ent­wür­fe oder Kon­zep­te ver­langt, die auch nach gel­ten­dem Recht bei vie­len Aus­schrei­bun­gen nicht zwangs­läu­fig not­wen­dig sind. Die gan­ze Brei­te der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Ver­ga­be­ar­ten wer­den in der bestehen­den Pra­xis häu­fig nur unzu­rei­chend ausgeschöpft.

Der Deut­sche Design­tag, dem auch bay­ern design als kor­po­ra­ti­ves Mit­glied ange­hört, hat daher einen Pra­xis-Leit­fa­den zur Ver­ga­be von öffent­li­chen Auf­trä­gen in der Design­bran­che ver­fasst. Er fächert ein­deu­ti­ge und rechts­si­che­re Wege auf, um Design­leis­tun­gen fair aus­zu­schrei­ben, und bie­tet kom­pe­ten­te Unter­stüt­zung für Bund, Län­der und Kom­mu­nen, um ver­füg­ba­re Res­sour­cen effi­zi­ent ein­zu­set­zen. Denn die Ent­schei­dung für die pas­sen­de Ver­ga­be­art führt nicht nur zu bes­se­ren Ergeb­nis­sen, son­dern spart auch erheb­li­chen Arbeits­auf­wand auf Sei­ten der Aus­lo­ber wie der Desi­gne­rin­nen und Designer.

Die 36-sei­ti­ge Bro­schü­re beschäf­tigt sich im Schwer­punkt mit dem Bereich Kom­mu­ni­ka­ti­ons­de­sign und kann als PDF kos­ten­frei in der Geschäfts­stel­le des Design­tags per E‑Mail ange­for­dert wer­den. Sie ist der ers­te Teil einer Rei­he, die sich in zukünf­ti­gen Aus­ga­ben mit wei­te­ren Design­fel­dern wie Pro­dukt- und Fashion­de­sign beschäf­ti­gen wird und wird bei even­tu­ell ver­än­der­ter Rechts­la­ge lau­fend aktualisiert.