12. Mai 2026

Kunst­för­der­preis der Stadt Augsburg

Bewerbungen bis zum 31. Mai einreichen

Beson­de­re Teil­nah­me­be­din­gun­gen für den Fach­be­reich Design: Pro­dukt­de­sign, Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Inter­ak­ti­ons­de­sign, Gestal­tung digi­ta­ler Medi­en, Mode‑, Tex­til- und Schmuck­de­sign, Illus­tra­ti­on, Szen­o­gra­fie, Ange­wand­te Kunst.

1. Die Aus­schrei­bung rich­tet sich an selb­stän­di­ge oder teil­selb­stän­di­ge, frei­be­ruf­lich arbei­ten­de Desi­gne­rin­nen und Desi­gner mit einem abge­schlos­se­nen Stu­di­um (Bache­lor oder Mas­ter) oder einer hand­werk­li­chen Aus­bil­dung mit einer zusätz­li­chen Qualifikation.

2. Bei Grup­pen­be­wer­bun­gen müs­sen alle Mit­glie­der die for­mel­len Kri­te­ri­en bzgl. Wohn­sitz und Alters­gren­ze nach­wei­sen können.

3. Es kön­nen min­des­tens 2 und maxi­mal 5 reprä­sen­ta­ti­ve Arbei­ten ein­ge­reicht wer­den. Eine Arbeit kann aus meh­re­ren Bestand­tei­len (Serie, Werk­grup­pe) bestehen.

4. Die Arbei­ten sol­len ein brei­tes Werk­spek­trum erken­nen las­sen. Falls die Bewer­bung eine Mas­ter- oder Bache­lor­ar­beit beinhal­tet, kann noch eine wei­te­re Arbeit aus dem Stu­di­um ein­ge­reicht wer­den. Dar­über hin­aus muss eine Arbeit kom­plett selb­stän­dig außer­halb des Stu­di­ums erstellt wor­den sein. Mit der unter­schrie­be­nen Teil­nah­me­be­stä­ti­gung erklä­ren die Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber, dass die­se Arbeit eigen­stän­dig und nicht im Zusam­men­hang mit dem Stu­di­um oder der Aus­bil­dung ent­stan­den ist.

5. Die Arbei­ten sind in Form eines digi­ta­len Port­fo­li­os (PDF) ein­zu­rei­chen und sol­len nach Mög­lich­keit durch ana­lo­ge Werk­stü­cke (Pro­dukt, Druck­werk, Modell, Pro­to­typ, etc.) ergänzt wer­den. Eine Doku­men­ta­ti­on des Ent­wurfs­pro­zes­ses (Skiz­zen, Vor­stu­di­en, Work-in-Pro­gress, etc.) ist erwünscht, aber nicht zwin­gend erforderlich.

6. Spä­tes­tens zum Jury­ter­min muss eine kur­ze schrift­li­che Erläu­te­rung zu Inhalt, Hin­ter­grund, Ent­ste­hung, etc. der Arbei­ten abge­ben wer­den. Die Erläu­te­run­gen soll­ten maxi­mal 2000 Zei­chen pro Pro­jekt nicht überschreiten.00

7. Falls tech­ni­sche Gerä­te (außer PC) zur Begut­ach­tung der Arbei­ten not­wen­dig sind, wird um ent­spre­chen­de Abspra­che mit dem Kul­tur­amt gebe­ten. Ste­hen die benö­tig­ten Gerä­te sei­tens der Stadt nicht zur Ver­fü­gung, müs­sen die­se selbst gestellt wer­den oder muss gege­be­nen­falls eine ande­re Form der Prä­sen­ta­ti­on gewählt werden.

All­ge­mei­ne for­ma­le Teilnahmebedingungen

Die Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber müs­sen ent­we­der im Raum Augs­burg gebo­ren sein oder ihren Wohn­sitz über einen durch­ge­hen­den Zeit­raum von drei Jah­ren hier gehabt haben oder aktu­ell bis 31. Mai 2026 drei Jah­re im Raum Augs­burg wohn­haft sein. Als Raum Augs­burg gel­ten das Stadt­ge­biet und die an die Stadt Augs­burg angren­zen­den Nach­bar­ge­mein­den. Min­dest­al­ter 17 Jah­re – Höchst­al­ter 39 Jahre

Für ein­ge­reich­te Arbeiten/Unterlagen und deren Unver­sehrt­heit kann von der Stadt Augs­burg kei­ne Haf­tung über­nom­men wer­den. Die Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber müs­sen mit einer even­tu­el­len Ver­öf­fent­li­chung per­sön­li­cher Daten aus den von ihnen ein­ge­reich­ten Unter­la­gen sowie mit den all­ge­mei­nen und beson­de­ren Teil­nah­me­be­din­gun­gen ein­ver­stan­den sein.

Infor­ma­ti­on unter:
Tele­fon: 0821/324‑3251 oder 0821/324‑3260
Tele­fax: 0821/324‑3252
E‑mail: kulturamt@augsburg.de