1. Die Ausschreibung richtet sich an selbständige oder teilselbständige, freiberuflich arbeitende Designerinnen und Designer mit einem abgeschlossenen Studium (Bachelor oder Master) oder einer handwerklichen Ausbildung mit einer zusätzlichen Qualifikation.
2. Bei Gruppenbewerbungen müssen alle Mitglieder die formellen Kriterien bzgl. Wohnsitz und Altersgrenze nachweisen können.
3. Es können mindestens 2 und maximal 5 repräsentative Arbeiten eingereicht werden. Eine Arbeit kann aus mehreren Bestandteilen (Serie, Werkgruppe) bestehen.
4. Die Arbeiten sollen ein breites Werkspektrum erkennen lassen. Falls die Bewerbung eine Master- oder Bachelorarbeit beinhaltet, kann noch eine weitere Arbeit aus dem Studium eingereicht werden. Darüber hinaus muss eine Arbeit komplett selbständig außerhalb des Studiums erstellt worden sein. Mit der unterschriebenen Teilnahmebestätigung erklären die Bewerberinnen und Bewerber, dass diese Arbeit eigenständig und nicht im Zusammenhang mit dem Studium oder der Ausbildung entstanden ist.
5. Die Arbeiten sind in Form eines digitalen Portfolios (PDF) einzureichen und sollen nach Möglichkeit durch analoge Werkstücke (Produkt, Druckwerk, Modell, Prototyp, etc.) ergänzt werden. Eine Dokumentation des Entwurfsprozesses (Skizzen, Vorstudien, Work-in-Progress, etc.) ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
6. Spätestens zum Jurytermin muss eine kurze schriftliche Erläuterung zu Inhalt, Hintergrund, Entstehung, etc. der Arbeiten abgeben werden. Die Erläuterungen sollten maximal 2000 Zeichen pro Projekt nicht überschreiten.00
7. Falls technische Geräte (außer PC) zur Begutachtung der Arbeiten notwendig sind, wird um entsprechende Absprache mit dem Kulturamt gebeten. Stehen die benötigten Geräte seitens der Stadt nicht zur Verfügung, müssen diese selbst gestellt werden oder muss gegebenenfalls eine andere Form der Präsentation gewählt werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein oder ihren Wohnsitz über einen durchgehenden Zeitraum von drei Jahren hier gehabt haben oder aktuell bis 31. Mai 2026 drei Jahre im Raum Augsburg wohnhaft sein. Als Raum Augsburg gelten das Stadtgebiet und die an die Stadt Augsburg angrenzenden Nachbargemeinden. Mindestalter 17 Jahre – Höchstalter 39 Jahre
Für eingereichte Arbeiten/Unterlagen und deren Unversehrtheit kann von der Stadt Augsburg keine Haftung übernommen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen mit einer eventuellen Veröffentlichung persönlicher Daten aus den von ihnen eingereichten Unterlagen sowie mit den allgemeinen und besonderen Teilnahmebedingungen einverstanden sein.
Information unter: Telefon: 0821/324‑3251 oder 0821/324‑3260 Telefax: 0821/324‑3252 E‑mail: kulturamt@augsburg.de
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