1. Juli 2026

Inno­va­ti­ons­pro­gramm für Geschäfts­mo­del­le und Pionierlösungen

Einreichung der Teilnahmeanträge bis zum 20. August

Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um ermög­licht mit dem Inno­va­ti­ons­pro­gramm für Geschäfts­mo­del­le und Pio­nier­lö­sun­gen (IGP) die Rea­li­sie­rung viel­ver­spre­chen­der nicht­tech­ni­scher Inno­va­tio­nen von klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU).

Bei den vom IGP unter­stütz­ten Inno­va­ti­ons­pro­jek­ten kön­nen neue Tech­no­lo­gien zwar eine Rol­le spie­len – sie müs­sen dies aller­dings nicht zwin­gend; wich­tig ist viel­mehr die Neu­ar­tig­keit der Pro­blem­lö­sung. Damit eröff­net das IGP einer gro­ßen Band­brei­te an neu­en Ideen in ver­schie­de­nen Zukunfts­fel­dern Rea­li­sie­rungs­chan­cen. Mög­lich sind unter ande­rem krea­tiv­wirt­schaft­li­che Kon­zep­te, Orga­ni­sa­ti­ons­mo­del­le von Social Start­ups, neue Platt­form­for­ma­te und vie­le wei­te­re Inno­va­tio­nen. Einen kon­kre­ten Ein­blick in geför­der­te IGP-Pro­jek­te gewäh­ren eini­ge exem­pla­risch auf­ge­führ­te Beispiele.

Die Aus­wahl der För­der­pro­jek­te erfolgt im Rah­men von the­ma­ti­schen Aus­schrei­bungs­run­den („Calls“). Der aktu­el­le Call des IGP zu gemein­schaft­lich ent­wi­ckel­ten Geschäfts­mo­del­len und Pio­nier­lö­sun­gen von Unter­neh­men ist am 10.06.2026 (För­der­be­kannt­ma­chung (PDF, 86 KB)) gestar­tet. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re Cross-Inno­va­tio­nen, wie neue Orga­ni­sa­ti­ons­de­signs, Ser­vices oder digi­ta­le Anwen­dun­gen, die bran­chen- oder dis­zi­plin­über­grei­fend ent­wi­ckelt wer­den. Inter­es­sant sind dabei bei­spiels­wei­se gemein­sa­me Pro­jek­te von Start­ups und eta­blier­ten Mit­tel­ständ­lern, Krea­tiv­wirt­schaft und mit­tel­stän­di­schen Indus­trie­be­trie­ben oder Hand­werk und jun­gen Digi­tal­un­ter­neh­men. Auch unter­neh­me­ri­sche Koope­ra­ti­on aus eng ver­wand­ten Bran­chen und Dis­zi­pli­nen sind zuge­las­sen, wenn der inno­va­ti­ve Mehr­wert der Zusam­men­ar­beit deut­lich wird. Antrags­be­rech­tigt wer­den nur Pro­jek­te mit min­des­tens zwei betei­lig­ten Unter­neh­men sein. Die Dead­line zum Ein­rei­chen der Teil­nah­me­an­trä­ge endet am 20.08.2026 um 15:00 Uhr.

Ein wei­te­rer Call wird vor­aus­sicht­lich noch in die­sem Jahr star­ten. Details dazu wer­den auch dann wie­der auf der Web­sei­te bekannt gegeben.

Im IGP kön­nen sich klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) (inklu­si­ve Grün­dun­gen, Selbst­stän­di­ge, gemein­wohl­ori­en­tier­te Unter­neh­men) sowie mit die­sen Unter­neh­men koope­rie­ren­de For­schungs­ein­rich­tun­gen (inklu­si­ve Hoch­schu­len) in zwei ver­schie­de­nen Pro­jekt­for­men mit Pro­jekt­ideen bewer­ben. Mög­lich sind klei­ne­re Mach­bar­keits­pro­jek­te und grö­ße­re Markt­rei­fe­pro­jek­te. Wich­tig für eine erfolg­rei­che Antrag­stel­lung ist unter ande­rem ein hohes Innovationsniveau.