Zielsetzung Die Bayerische Staatsregierung verleiht seit 1952 auf der Internationalen Handwerksmesse den Bayerischen Staatspreis für hervorragende gestalterische und technische Leistungen im Handwerk. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert; er ist vor allem für eine werbliche Nutzung vorgesehen.
Voraussetzungen Die Leistung (Produkt, Dienstleistung oder Verfahren) wird auf der Internationalen Handwerksmesse oder Zukunft Handwerk präsentiert und wurde vom ausstellenden Handwerksbetrieb selbst oder unter seiner maßgeblichen Beteiligung hergestellt. Zugehörigkeit zum Handwerk: Bei inländischen Ausstellern, die sich mit einer technischen Leistung um den Bayerischen Staatspreis bewerben wollen, setzt dies in der Regel die Eintragung in der Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe voraus.
Vergabekriterien beim gestaltenden Handwerk: in erster Linie Formgebung und Qualität der Ausführung beim technischen Handwerk: vor allem technische Lösung, Qualität der Ausführung, Innovationsgrad, Anwendungsnutzen, Nachhaltigkeit progressive und innovative Ansätze in der Leistungserstellung (z.B. zukunftsweisende Kombination von Produkt und Dienstleistung, neue kooperative Ansätze etc.)
Bewerbungsformulare Bewerbungsformulare bekommen die Aussteller der Zukunft Handwerk (04.03. – 05.03.2026) und der Internationalen Handwerksmesse (04.03. – 08.03.2026) von der GHM Gesellschaft für Handwerksmessen mbH (Frau Monika Neuwert, E‑Mail: neuwert@ghm.de). Die ausgefüllten Bewerbungsformulare sind an die im Bewerbungsformular für den Bayerischen Staatspreis angegebene Adresse zurückzusenden.
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