Die Stadt Augsburg vergibt in diesem Jahr den 66. Kunstförderpreis. Die Preisträgerinnen und Preisträger, die von einer Fachjury ernannt werden, erhalten eine Urkunde und einen Geldbetrag.
Der Kunstförderpreis 2025 wird für folgende Bereiche ausgeschrieben:
Bewerbung Bewerbungen können vom 1. bis 31. Mai 2025 per Kontaktformular auf augsburg.de/kunstfoerderpreis oder postalisch (Datum des Poststempels) eingereicht werden beim Kulturamt der Stadt Augsburg, Bahnhofstraße 18 1/3 a, 86150 Augsburg.
Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen umfassen:
Bitte reichen Sie im Bereich Architektur, Bildende Kunst und Design noch keine Originalarbeiten bzw. Modelle ein. Diese werden rechtzeitig zu den Jurysitzungen erbeten. Im Bereich Literatur müssen die eingereichten Arbeiten in fünffacher Ausfertigung bis 31. Mai 2025 vorliegen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen Die Bewerberinnen und Bewerber müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein oder ihren Wohnsitz über einen durchgehenden Zeitraum von drei Jahren hier gehabt haben oder aktuell bis 31. Mai 2025 drei Jahre im Raum Augsburg wohnhaft sein. Als Raum Augsburg gelten das Stadtgebiet und die an die Stadt Augsburg angrenzenden Nachbargemeinden. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen bei Ablauf der Bewerbungsfrist:
Besondere Teilnahmebedingungen Detaillierte Teilnahmebedingungen für die einzelnen Kunstsparten können im Kulturamt angefordert werden: Telefon: 0821/324‑3251 Telefax: 0821/324‑3252 Internet: www.augsburg.de/kunstfoerderpreis Für eingereichte Arbeiten und deren Unversehrtheit kann von der Stadt Augsburg keine Haftung übernommen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen mit einer eventuellen Veröffentlichung persönlicher Daten bzw. der Weitergabe der Daten aus den von ihnen eingereichten Unterlagen an die Jurorinnen und Juroren und den Kulturausschuss einverstanden sein.