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Werkstattgespräch
Werkstattgespräch24. März 2009
Rupp + Hubrach Optik Bamberg
 
„Kreative Leistungen schützen"

Beim Designschutz geht es um die Frage, wie Design rechtlich vor Nachahmungen geschützt werden kann. Ein Geschmacksmuster gewährt dem Inhaber ein Benutzungsmonopol für ein bestimmtes Design. Das Schutzrecht entsteht durch Eintragung in das Geschmacksmusterregister beim Deutschen Patent- und Markenamt, bzw. beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster) oder bei der WiPO in Genf.

Der Schutz kann für gewerbliche Muster oder Modelle durch Eintragung in das Musterregister erreicht werden. Voraussetzung ist, dass diese neue und eigentümliche Erzeugnisse darstellen, die auf einer gestalterischen Tätigkeit beruhen und ästhetische Funktion aufweisen. Typische Anwendungen des Geschmacksmusterschutzes sind beispielsweise der Schutz von Stoffmustern und der dreidimensionalen Gestaltung von Gegenständen, bei Objekten des Industriedesigns oder Alltagsgegenstände. In der Veranstaltung „Kreative Leistungen schützen" können Sie sich über Definition des Geschmacksmusters, dessen Anwendung und Anmeldung sowie über die Recherchemöglichkeiten nach bereits bekanntem Design informieren. Oberfranken Offensiv - Forum Zukunft Oberfranken e.V. lädt Sie dazu herzlich ein.

Termin:
24. März 2009, 17:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Rupp + Hubrach Optik GmbH
Von-Ketteler-Straße 1
96050 Bamberg

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